Reise-News
  Reise-Videos     Afrika     Amerika     Asien     Europa     Indischer Ozean     Karibik     Naher Osten     Ozeanien  
Urlaub in Deutschland
Reise-Tipps Europa
Reise-Tipps weltweit
Aktivurlaub
Kreuzfahrten
Städte-Tipps
Übernachten mal anders
Urlaub mit dem Rad
Urlaub mit Kindern
Yachting
Allgemein:
Startseite
Ausflugstipps
Städte-Tipps
Reise-Spezials
Reise-Reportagen
Reise-Podcasts
Länder A-Z
Travel-Spots (Fotos)
EarthTV - Live-Kameras
Aktivurlaub
Kreuzfahrten
Übernachten mal anders
Urlaub in Deutschland
Urlaub mit dem Rad
Urlaub mit Kindern
Yachting
Reise-RSS-Newsfeed
Für Webmaster
Konzept (deutsch/englisch)
Presse
Sitemap
Kontakt / Impressum
Kooperationen / Partner
Media / Werbung


Reise-Twitter Kreuzfahrten Europa Europa Naher Osten 4-Seasons.TV Karibik Sevenload Urlaub mit dem Rad Übernachten mal anders Amerika Südseeinseln Ozeanien Afrika Europa Weihnachten / Silvester Asien Yachting Urlaub ganz nah Länder A-Z Karibik Afrika Naher Osten Europa Videos: Reise, News, Dokus Asien Reise-RSS-Newsfeed Reise-Reportagen Ozeanien Archiv Urlaub mal anders Tauchen Afrika Wellness Urlaub exklusiv Afrika Travel-Spots (Fotos) Bahnreisen Asien Winterurlaub Airlines Ozeanien Amerika Amerika Naher Osten Yachtfernsehen Aktuelles / News Urlaub mit Kindern Sicher segeln Reise-News weltweit

Flüge: Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

Flüge: Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

(rf) Seit Ende April 2011 gibt es Veränderungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck kommen. Diese gelten aber nur für Fluggäste, die ihren Flug außerhalb der Europäischen Union (EU) starten und in die EU fliegen wollen. Diese besteht für Transfereisende, sofern sie ihre Flüssigkeiten im Sicherheitsbereich oder während des Fluges mit einer Nicht-EU- Fluggesellschaft gekauft haben, unabhängig von der Volumenmenge die Möglichkeit diese mitzunehmen.

Dazu müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Flüssigkeiten wie beispielsweise Alkohol, Rasierschaum oder Haargel müssen im Sicherheitsbereich, also nach der Bordkartenkontrolle, gekauft sein.
- Die Waren müssen mit Quittung in einem verschweißten, unbeschädigten Sicherheitsbeutel verpackt sein.
- Die Waren dürfen nach dem Kauf nur innerhalb der folgenden 36 Stunden im Handgepäck transportiert werden.

Fluggäste, die umsteigen und von einem EU-Flughafen aus weiterfliegen wollen, müssen ihre Flüssigkeiten getrennt vom Handgepäck zu einer stichprobenartigen Kontrolle auf Ungefährlichkeit vorlegen.Die zu kontrollierende Flüssigkeit wird dabei vom Sicherheitspersonal entnommen und überprüft. Ungefährliche Flüssigkeiten werden nach Kontrollende in einen neuen Sicherheitsbeutel verpackt und dem Fluggast ausgehändigt. Legt der Reisende einen beschädigten Sicherheitsbeutel vor oder kann die Ungefährlichkeit der Flüssigkeiten bei der Kontrolle nicht garantiert werden, dürfen diese nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden.